Davon profitieren Firmen wie das Milch-Unternehmen Arla. Alle 40 Sekunden pupst eine Kuh klimaschädliches Methangas in die Luft. Rechnet man auch noch das Futter mit ein, ergibt sich für Milch eine ziemlich schlechte Klimabilanz. Trotzdem druckte Arla auf die Milchpackung: “-71 % CO2“. Und: “Zusammen für mehr Nachhaltigkeit.“ Erst im Kleingedruckten auf der Rückseite erfuhr man, dass die CO2-Einsparung sich nur auf die Verpackung bezieht. Bei Bio-H-Milch ist diese im Schnitt aber gerade mal für 2,5 Prozent der gesamten Treibhausgase eines Liter Milch verantwortlich.
Die Organisation Foodwatch zeigte Arla deswegen vor zwei Jahren bei der Lebensmittelüberwachung an. Doch ein Gericht entschied: Von einem Durchschnittsverbraucher könne man erwarten, Fußnoten zu lesen und zu verstehen. Arla durfte weiter Greenwashing betreiben.
Der Anti-Greenwashing-Plan der EU
Die EU-Kommission hat Ende März ein Gesetz vorgeschlagen, das Produkte nachhaltiger machen soll. Darin enthalten: Vier Maßnahmen gegen Greenwashing. Die Kommission will dafür die EU-Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken ändern und Greenwashing auf eine sogenannte schwarze Liste setzen. Auf deren Basis könnte man grüne Werbelügen dann anzeigen. Wer bisher in Deutschland gegen Greenwashing klagt, tut das meist wegen “irreführender Werbung”. Doch da dieser Punkt sich nicht explizit auf umweltbezogene Werbung bezieht, haben die Gerichte viel Spielraum. Der Fall von Arla zeigt, dass selbst Klagen gegen ziemlich eindeutiges Greenwashing nicht immer erfolgreich sind.
Wird das wirklich helfen?
Flip-Autorin Carmen Maiwald hat die vier zentralen Anti-Greenwashing-Vorschläge der EU-Kommission für Euch gecheckt.
Vorschlag 1: Beweise für Öko-Werbung
Was schlägt die EU-Kommission genau vor?
Wer vage Aussagen wie “umweltfreundlich“ oder “nachhaltig” nicht mit einem Siegel belegen kann, muss sich einer externen Prüfung unterziehen, um die Aussage zu beweisen.
Und kann das wirklich helfen? Bisher brauchen Unternehmen keine Belege dafür, wie “grün“ ihre Produkte sind. Überhaupt Beweise liefern zu müssen, könnte ein großer Schritt sein, um Greenwashing einzudämmen. Thomas Fischer von der Deutschen Umwelthilfe gibt aber zu bedenken: Unternehmen können nach dem EU-Vorschlag selbst entscheiden, von wem sie sich prüfen lassen – und die Prüfer:innen bezahlen. Er sagt: “Gefälligkeitsgutachten sind also nicht ausgeschlossen.“ Auch hat die EU keine Prüfkriterien festgelegt. Das könnte das System anfällig für Missbrauch machen.
Dieser Beitrag ist nur für zahlende Mitglieder
Registriere dich jetzt und upgrade dein Konto, um Zugriff auf diesen und alle weiteren Beiträge zu erhalten.