Was ist das Problem?
Beginnen wir mit der erfreulichen Nachricht: Immer mehr Unternehmen wollen etwas Gutes tun. Nicht das Geld verdienen, sondern ein gesellschaftlicher Nutzen soll im Mittelpunkt ihres Handeln stehen. Oft ist das der Grund, weshalb diese Unternehmen überhaupt gegründet werden. Bei der Suchmaschine Ecosia ging es zum Beispiel von Anfang an vor allem darum, mit den Gewinnen aus den Anzeigen möglichst viele Bäume zu pflanzen. Auch die Gründer:innen des Start-Ups Wildplastic, über das Flip schon einmal berichtet hat, wollten von Beginn an den Plastikmüll bekämpfen, der in der Natur, Flüssen und dem Meer landet – und machen deshalb aus Müll neue Müllbeutel.
Es gibt gute Gründe, solche Ziele auch unternehmerisch voranzutreiben. Im Kern geht es darum, die Wirtschaft von innen heraus zu verändern, den Verbraucher:innen nachhaltigere Angebote zu machen und die Kraft des Marktes für etwas Gutes zu nutzen. Das Ganze kann aber auch nach hinten losgehen: Wenn Investor:innen an Bord kommen oder neue Eigentümer:innen übernehmen, besteht die Gefahr, dass die ursprünglichen Ziele mehr und mehr in den Hintergrund treten – und am Ende doch die kapitalistische Gewinn-Logik dominiert. Ein Beispiel dafür ist der Hafermilch-Produzent Oatly. Seitdem dort 2020 die umstrittene Investmentgesellschaft Blackstone eingestiegen ist, befürchten viele so etwas wie einen schleichenden Ausverkauf der ursprünglichen Ziele.
Was ist der Ansatz des Verantwortungseigentums?
Das “Verantwortungseigentum” ist eine Eigentumsform, die einen solchen Ausverkauf unmöglich machen soll. Ecosia, Wildplastic und viele andere Unternehmen haben sich bereits dafür entschieden. Marcel Fratzscher, der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), nennt es ein “Konzept für unsere Zeit” – und glaubt, dass es die soziale Marktwirtschaft stärken könne. Auch die Bundesregierung will es unterstützen und gesetzlich verankern – so zumindest steht es im Koalitionsvertrag der Ampelregierung.
Aber der Reihe nach. Im Kern geht es um zwei Prinzipien, die Unternehmen in Verantwortungseigentum sicherstellen sollen. Das erste ist das Prinzip der Selbstbestimmung. Damit ist gemeint, dass die Kontrolle über das Unternehmen niemals in die Hände von gierigen Investor:innen, Spekulant:innen oder gleichgültigen Erb:innen fallen darf. Stattdessen soll sie im Unternehmen selbst bleiben, also bei jenen Menschen, die dort arbeiten oder sich ihm in ähnlicher Position langfristig verbunden fühlen. Das soll das Unternehmen vor schlechten Einflüssen von Außenstehenden schützen.
Das zweite Prinzip ist das der Vermögensbindung. Damit ist gemeint, dass Gewinne ins Unternehmen reinvestiert werden – und nicht oder nur sehr begrenzt ausgeschüttet werden können. Das soll das Unternehmen auch vor schlechten Einflüssen von innen schützen. Es kann ja sein, dass es den Gründer:innen eines Unternehmens zu Anfang vor allem um die gesellschaftliche Mission geht, sie dann aber doch geldgierig werden und sich große Summen auszahlen wollen. Dem soll das Prinzip der Vermögensbindung einen Riegel vorschieben. Das Unternehmen gehört damit zu einem gewissen Grad sich selbst.
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