Eigentlich waren die Verhandlungen über die"Green Claims Directive" so gut wie abgeschlossen, nun steht die Anti-Greenwashing-Richtlinie doch wieder auf der Kippe. Die EU-Kommission drohte überraschend damit, den Vorschlag zurückzuziehen – ob die Richtlinie tatsächlich beerdigt wird, ist aktuell aber noch offen. Ohne Green Claims würde Greenwashing zwar durch die unbekanntere "EmpCo-Richtlinie" verboten bleiben, klare Prüfstandards für Unternehmen würden dann aber fehlen.

➡️ Für alle, die es genauer wissen wollen:

  • Was ist passiert? Eigentlich hätten am 23. Juni die finalen Verhandlungen zur sogenannten “Green Claims Directive” stattfinden sollen – doch die wurden kurzfristig abgesagt. Der Grund: Die EU-Kommission drohte ein paar Tage zuvor überraschend damit, den Regulierungsvorschlag komplett zurückzuziehen. Erklärt wurde das damit, die Bürokratie zu reduzieren und insbesondere kleinere Unternehmen entlasten zu wollen. Vor allem die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament hatte Druck gemacht und in einem Schreiben den Stopp der Richtlinie gefordert. Wie es nun weitergeht, ist unklar: Ein Sprecher Polens, das momentan die EU-Ratspräsidentschaft innehat, erklärte, die Verhandlungen seien vorerst ausgesetzt, bis die Kommission ihre Pläne endgültig klärt. Die für die Richtlinie zuständige Verhandlungsführerin des Parlaments, Delara Burkhardt (SPD), will das Vorhaben schnell abschließen und sagte: „Wir sehen es als politischen Affront, sich so kurz vor Abschluss der Verhandlungen in die Arbeit des Parlaments und der EU-Staaten einzumischen."
  • Was soll die Green Claims Directive überhaupt regeln? Die Green Claims Directive wurde im März 2023 von der EU-Kommission vorgestellt. Sie soll Unternehmen dazu verpflichten, Umweltbehauptungen wie „klimaneutral“ oder „aus recyceltem Material“ mit unabhängigen, wissenschaftlichen Nachweisen zu belegen. Gleichzeitig sollen europaweit einheitliche Standards für solche Umweltangaben geschaffen werden. Grüne Versprechen müssen dafür vor ihrer Veröffentlichung von akkreditierten Stellen geprüft werden. Neue Umweltlabels sollen nur zugelassen werden, wenn sie strenge EU-Kriterien erfüllen und transparent sind.
  • Gibt es ohne Green Claims keinen Schutz vor Greenwashing? Doch, denn neben der Green Claims Directive, die Kriterien für Unternehmen festlegt, gibt es noch eine weitere Richtlinie, die eng damit verbunden ist: Die sogenannte "Empowering Consumers for the Green Transition" Directive, kurz EmpCo. Sie wurde schon letztes Jahr final beschlossen und tritt im September 2026 EU-weit in Kraft. Die Richtlinie zielt aus Verbraucherschutzsicht direkt auf Greenwashing ab und soll die Produktkennzeichnung klarer machen. So ist es Unternehmen unter anderem verboten, mit vagen oder unbelegten Umweltaussagen zu werben. Auch selbst entwickelte Öko-Label ohne unabhängige Zertifizierung sind tabu. Unterm Strich heißt das also: Auch ohne die Green Claims Directive wird Greenwashing verboten – aber klare Vorgaben fehlen, nach denen Umweltversprechen belegt und geprüft werden müssen.

Quellen: AP News, European Parliament, Reuters, Politico, Utopia, Euractiv, Euractiv, Euronews, Zeit, European Commission

Wenn du noch tiefer einsteigen willst: Auf unserer Website erklären wir wissenschaftlich fundiert, was Greenwashing überhaupt ist und woran genau du es erkennen kannst. 🔎

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