Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem unter anderem Umweltaussagen wie „nachhaltig“ künftig belegt werden müssen. Übergangsfrist ist Ende September 2026. (RP-Online/dpa)
Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem unter anderem Umweltaussagen wie „nachhaltig“ künftig belegt werden müssen. Übergangsfrist ist Ende September 2026. (RP-Online/dpa)
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